Der Erbbau-Markt
Das Erbbaurecht bedeutet das veräußerliche und vererbliche Recht, ein Bauwerk auf fremdem Grund und Boden zu haben. Es wird in der Verordnung über das Erbbaurecht (ErbbRVO) geregelt.
Das Erbbaurecht bedeutet das veräußerliche und vererbliche Recht, ein Bauwerk auf fremdem Grund und Boden zu haben. Es wird in der Verordnung über das Erbbaurecht (ErbbRVO) geregelt.